Wir sprechen von Diskriminierung, wenn eine Person aufgrund eines (zugeschriebenen) Merkmals oder einer (zugeschriebenen) Gruppenzugehörigkeit ungleich behandelt wird. Dabei ist ausschlaggebend, wie die geschädigte Person die Situation erlebt hat. Die Perspektive des*der Täter*innen ist zweitrangig. Diskriminierung liegen immer ungleiche gesamtgesellschaftlichen Machtverhältnisse zugrunde. Wenn beispielsweise eine Party stattfindet, zu der nur nicht-heterosexuelle Personen Zugang haben, handelt es sich dabei nicht um Diskriminierung von Heterosexuellen* sondern um einen Schutzraum. Unsere Erfahrungen zeigen, dass eine Person auch auf mehreren Ebenen gleichzeitig diskriminiert werden kann. Ein Vorfall kann beispielsweise durchaus auch gleichzeitig trans*feindlich und rassistisch motiviert sein.
Nicht entscheidend ist dagegen, ob die Ungleichbehandlung absichtlich oder unabsichtlich erfolgt ist. Ebenfalls nebensächlich ist die Frage, ob die geschädigte Person tatsächlich das zugeschriebene Merkmal trägt, bzw. sich tatsächlich der zugeschriebenen Gruppe zugehörig fühlt. Wenn beispielsweise eine heterosexuelle Frau auf der Straße lesbenfeindlich beleidigt wird, handelt es sich um eine gewaltsame Diskriminierung, obwohl die betroffene Frau tatsächlich gar nicht lesbisch ist. Und: die diskriminierte Person hat niemals selbst Schuld daran. Denn kein “Verhalten” ist insofern “provokant”, als dass es Diskriminierung oder gar Gewalt legitimiert. Jeder Mensch hat das Recht, seine Identität in Freiheit zu leben. Diskriminierung ist auch keine Meinung und auch wenn eine Handlung mit einer persönlichen Einstellung begründet werden kann, handelt es sich weiterhin um Diskriminierung.
Diskriminierung kann sich auf verschiedene Arten äußern. Zum Beispiel wenn sich eine Konditorei weigert, einem lesbischen Paar einen Hochzeitskuchen zu backen. Die Verweigerung der Dienstleistung ist in diesem Fall eine Diskriminierung. Weiter Beispiele sind die Verweigerung von Zugängen, etwa wenn es nur Toiletten für Männer* und Frauen* gibt. Non-binary und inter* Personen sind damit ausgeschlossen. Oder die Verweigerung von Hilfe und Unterstützung, wenn etwa sich ein*e Ärzt*in weigert, eine HIV-positive Person zu behandeln. Wir sprechen auch bei der Verweigerung von Verträgen von Diskriminierung. Zum Beispiel wenn eine trans* Person eine Wohnung nicht erhält, nachdem die vermietende Person von der Trans*identität erfahren hat. Diskriminierung kann sich ebenso als verweigerte Anerkennung der Geschlechtsidentität zeigen, zum Beispiel wenn eine trans* Person mit dem falschen Vornamen angesprochen wird. Analog dazu verhält sich die Verweigerung der Anerkennung der sexuellen Identität. Zum Beispiel wenn Eltern ihre Tochter nach einem potenziellen Ehemann fragen, nachdem diese sich als lesbisch geoutet hat. Diskriminierung kann auch im Beruf passieren, wenn ein Angestellter nicht mehr befördert wird, nachdem die Vorgesetzten erfahren haben, dass er bisexuell ist oder wenn eine Kollegin* bei gleicher Leistung in dieselben Tätigkeit weniger verdient als ihr Kollege*.
Manchmal ist es uneindeutig, ob eine Form von Diskriminierung einen Straftatbestand darstellt (z.B. Diskriminierung bei der Wohnungssuche oder im Vorstellungsgespräch). Eine juristische Prüfung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes kann Klarheit über rechtliche Handlungsmöglichkeiten verschaffen.