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Diskriminierung

Wenn ein Mensch rassistisch behandelt, wegen seiner sexuellen Identität, seines Geschlecht, seiner sexuellen Orientierung, seiner Herkunft, Religion, seines Alters, wegen einer Behinderung oder eines sonstigen Merkmals benachteiligt wird, sprechen wir von Diskriminierung. Das kann z.B. am Arbeitsplatz oder bei der Wohnungssuche passieren oder wenn eine Dienstleistung verweigert wird. Auch Mobbing und Belästigung sind Formen von Diskriminierung.

Diskriminierung ist oft schwer beweisbar, grundsätzlich aber verboten und teilweise auch durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unter Strafe gestellt.
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In diesem Video erklärt die Bundeszentrale für Politische Bildung den Begriff „Diskriminierung".

Was bedeutet Diskriminierung?

Wir sprechen von Diskriminierung, wenn eine Person aufgrund eines (zugeschriebenen) Merkmals oder einer (zugeschriebenen) Gruppenzugehörigkeit ungleich behandelt wird. Dabei ist ausschlaggebend, wie die geschädigte Person die Situation erlebt hat. Die Perspektive des*der Täter*innen ist zweitrangig. Diskriminierung liegen immer ungleiche gesamtgesellschaftlichen Machtverhältnisse zugrunde. Wenn beispielsweise eine Party stattfindet, zu der nur nicht-heterosexuelle Personen Zugang haben, handelt es sich dabei nicht um Diskriminierung von Heterosexuellen* sondern um einen Schutzraum. Unsere Erfahrungen zeigen, dass eine Person auch auf mehreren Ebenen gleichzeitig diskriminiert werden kann. Ein Vorfall kann beispielsweise durchaus auch gleichzeitig trans*feindlich und rassistisch motiviert sein.

Nicht entscheidend ist dagegen, ob die Ungleichbehandlung absichtlich oder unabsichtlich erfolgt ist. Ebenfalls nebensächlich ist die Frage, ob die geschädigte Person tatsächlich das zugeschriebene Merkmal trägt, bzw. sich tatsächlich der zugeschriebenen Gruppe zugehörig fühlt. Wenn beispielsweise eine heterosexuelle Frau auf der Straße lesbenfeindlich beleidigt wird, handelt es sich um eine gewaltsame Diskriminierung, obwohl die betroffene Frau tatsächlich gar nicht lesbisch ist. Und: die diskriminierte Person hat niemals selbst Schuld daran. Denn kein “Verhalten” ist insofern “provokant”, als dass es Diskriminierung oder gar Gewalt legitimiert. Jeder Mensch hat das Recht, seine Identität in Freiheit zu leben. Diskriminierung ist auch keine Meinung und auch wenn eine Handlung mit einer persönlichen Einstellung begründet werden kann, handelt es sich weiterhin um Diskriminierung.

Diskriminierung kann sich auf verschiedene Arten äußern. Zum Beispiel wenn sich eine Konditorei weigert, einem lesbischen Paar einen Hochzeitskuchen zu backen. Die Verweigerung der Dienstleistung ist in diesem Fall eine Diskriminierung. Weiter Beispiele sind die Verweigerung von Zugängen, etwa wenn es nur Toiletten für Männer* und Frauen* gibt. Non-binary und inter* Personen sind damit ausgeschlossen. Oder die Verweigerung von Hilfe und Unterstützung, wenn etwa sich ein*e Ärzt*in weigert, eine HIV-positive Person zu behandeln. Wir sprechen auch bei der Verweigerung von Verträgen von Diskriminierung. Zum Beispiel wenn eine trans* Person eine Wohnung nicht erhält, nachdem die vermietende Person von der Trans*identität erfahren hat. Diskriminierung kann sich ebenso als verweigerte Anerkennung der Geschlechtsidentität zeigen, zum Beispiel wenn eine trans* Person mit dem falschen Vornamen angesprochen wird. Analog dazu verhält sich die Verweigerung der Anerkennung der sexuellen Identität. Zum Beispiel wenn Eltern ihre Tochter nach einem potenziellen Ehemann fragen, nachdem diese sich als lesbisch geoutet hat. Diskriminierung kann auch im Beruf passieren, wenn ein Angestellter nicht mehr befördert wird, nachdem die Vorgesetzten erfahren haben, dass er bisexuell ist oder wenn eine Kollegin* bei gleicher Leistung in dieselben Tätigkeit weniger verdient als ihr Kollege*.

Manchmal ist es uneindeutig, ob eine Form von Diskriminierung einen Straftatbestand darstellt (z.B. Diskriminierung bei der Wohnungssuche oder im Vorstellungsgespräch). Eine juristische Prüfung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes kann Klarheit über rechtliche Handlungsmöglichkeiten verschaffen.

Szenarien

Fall 1

Schlechterbehandlung
bei der Jobsuche
Ich habe mich auf eine Stelle beworben und in der Bewerbung angegeben, dass ich verheiratet bin. Die Personalabteilung hat mich eingeladen und war sehr offen und nett zu mir. Sie haben mir eine Mail geschickt, in der stand, dass sie sich mich gut als Mitarbeiterin in ihrem Team vorstellen könnten. In meiner Antwort stand, dass meine Frau und ich uns sehr darüber freuen würden. Nachdem meine potezielle neue Arbeitsstelle erfahren hatte, dass ich mit einer Frau verheiratet bin, habe ich eine Absage erhalten.
  • Beschwere dich bei der*dem Chef*in bzw. Geschäftsführer*in und ggf. bei Betriebsrat, Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte.
  • Informiere dich, ob es in dem Betrieb, wo du diskriminiert wurdest, veröffentlichte Standards gibt ("Wir stehen für...", Regenbogenflagge auf der Website oder Anti-Diskriminierungsstandards).
  • Prüfe rechtliche Schritte gegen das Unternehmen. Kontaktiere hierzu einen Rechtsbeistand.

Fall 2

Schlechterbehandlung im Gesundheitswesen
Ich hatte letztens einen Termin beim Zahnarzt für den frühen Nachmittag ausgemacht. Ich habe im Fragebogen bei der Frage nach einer HIV-Infektion angekreuzt, dass ich positiv bin. Ich wurde dann als allerletzter aufgerufen und habe den ganzen Nachmittag gewartet.
  • Informiere dich, ob es in der Klinik bzw. der Praxis, wo du diskriminiert wurdest, veröffentlichte Standards gibt ("Wir stehen für...", Regenbogenflagge auf der Website oder Anti-Diskriminierungsstandards).
  • Lasse der Praxis bzw. dem Krankenhaus Informationen über HIV/Aids zukommen und/oder frage bei einer Fachberatungsstelle wie Strong! nach Unterstützung.
  • Beschwere dich ggf. bei der Leitung.

Fall 3

Diskriminierung in der LGBITQ-Community
Ich wollte letztens mit meinen schwulen Freunden in den Club gehen. An der Türe wurde ich als einziger abgewiesen. Der Türsteher meinte, dass ich gar nicht schwul sein könnte, ich solle mit "meiner Community" feiern gehen. Ich frage mich, ob es an daran lag, dass ich Schwarz bin. Oder sehe ich irgendwie nicht „schwul genug“ aus?
  • Informiere Dich, ob es in dem Club, Kino, wo Du diskriminiert wurdest, veröffentlichte Standards gibt ("Wir stehen für...", Regenbogenflagge auf der Website oder Anti-Diskriminierungsstandards).
  • Beschwere dich bei der/dem Chef*in bzw. Geschäftsführer*in.
  • Wende dich an Strong! auch dann, wenn du dir nicht sicher bist, ob es sich um LGBTIQ*-Feindlichkeit handelt. Wende dich an eine Beratungsstelle gegen Rassismus, wie z.B. "before" in München.

Tipps

Was tun, nachdem ich diskriminiert wurde?

Suche die Schuld nicht bei dir selbst.
Eventuell liegt ein Straftatbestand nach dem Allgemeinem Gleichstellungsgesetz vor. Wende dich an eine Fachberatungsstelle, um dich über deine juristischen Möglichkeiten zu informieren.
 Wenn du eine Anzeige bei der Polizei stellen willst, muss das innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorfall geschehen.
 Du kannst dir auch Unterstützung holen, wenn keine Straftat im juristischen Sinne vorliegt.
 Fertige ein Gedächtnisprotokoll an. Notiere alle Details, an die du dich erinnern kannst: Datum, Zeit, wer war beteiligt? Wer hat was gesagt? Wie hast du dich gefühlt? etc. Das ist wichtig, weil Verfahren und Prozesse oft viele Monate dauern und dann wichtige Details bereits vergessen sein können.
Wenn du dich gemobbt fühlst: reagiere so schnell wie möglich. Je früher etwas unternommen wird, desto größer sind die Chancen auf Besserung.

Ich bin Zeug*in von Diskriminierung.

In Deutschland ist es sehr schwer Diskriminierung nachzuweisen. Die Erfolgsaussichten für Geschädigte verbessern sich enorm, wenn sie Zeug*innen für die erlittene Diskriminierung haben. Deshalb ist es für die geschädigten Person sehr hilfreich, wenn du dich als Zeug*in anbietest.
In Deutschland dauern Verfahren und Prozesse oft viele Monate. Dann können scheinbar unbedeutende Details bereits vergessen sein. Deshalb ist es wichtig ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen: Was habe ich beobachtet? Wer war beteiligt? Was konnte ich hören? Wann und wo war das?
Für viele Diskriminierte ist nicht die Diskriminierung das Schlimmste an ihrer Situation, sondern wenn sie ganz alleine auf sich gestellt sind. Auch mentale Unterstützung ist goldwert. Deshalb ist es im Zweifelsfall immer besser etwas zu tun als nichts zu tun.
Schreite ein, wenn du diskriminierende Äußerungen mitbekommst. Für die Betroffenen sind Verbündete eine große Unterstützung. Nichts zu unternehmen signalisiert den Täter*innen, ihr Verhalten würde akzeptiert.
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